Mönchengladbach. Immer mehr Geld aus der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes fließt nach Mönchengladbach. Insgesamt 44,9 Millionen Euro an Förderdarlehen (2023: 21,6 Mio. €) vergab Nordrhein-Westfalen letztes Jahr an Bau- und Modernisierungswillige in der Vitusstadt – der höchste Wert seit mehr als 20 Jahren. Die genauen Zahlen und Hintergründe zu den aktuellen Entwicklungen hat die Stadtverwaltung jetzt dem Ausschuss für Planung, Bauen und Stadtentwicklung vorgestellt.
Keinen einzigen bewilligungsreifen Förderantrag musste die städtische Abteilung Wohnraumförderung und Wohnungsmarktbeobachtung 2024 zurückweisen. Abteilungsleiterin Dr. Alice Herlé fasst die Entwicklung so zusammen: „Wir beobachten schon seit 2023, dass die Förderdarlehen des Landes in Zeiten steigender Baukreditzinsen eine immer attraktivere Option werden. Gleichzeitig bewerben wir diese Möglichkeit sehr offensiv – über die Medien, online, persönlich auf Messen, aber auch in direkten Gesprächen mit Investoren, Planern und Banken. Und das zeigt ganz offenbar Wirkung.“
Trotz der anhaltend hohen Nachfrage lag das Mönchengladbach zugeteilte Förderbudget Anfang 2024 zunächst bei 16,4 Millionen Euro. Schnell lagen bei der Stadt mehr Anträge vor, als man mit dieser Summe hätte bewilligen können. Im Sommer hat dann das Land die Gesamtfördersumme für alle Kommunen um 1 Milliarde Euro erhöht. Diese Gelegenheit nutze die städtische Wohnraumförderung Mönchengladbach und stellte im Verlauf des Jahres mehrere Anträge, um das Budget für Mönchengladbach zu erhöhen – mit Erfolg. Letztlich konnten so fast dreimal so viele Mittel bewilligt werden, wie zunächst angenommen (274 Prozent des Ursprungsbudgets).
„Die hohe Nachfrage zeigt, wie wichtig das Instrument der Wohnraumförderung angesichts der schwierigen Lage beim frei finanzierten Bauen ist. Jeder Euro aus der Wohnraumförderung, der nach Mönchengladbach fließt, hilft, die Lage auf dem hiesigen Wohnungsmarkt zu entspannen – ganz besonders auch im Bereich des geförderten Wohnens. Mich freut besonders, dass unsere kommunale Wohnungsbauoffensive sichtbar wird und die städtische WohnBau auch wieder baut“, sagt Oberbürgermeister Felix Heinrichs. Die Technische Beigeordnete Claudia Schwan-Schmitz ergänzt: „Es ist wichtig, dass das Land mit der deutlichen Aufstockung des Budgets Verantwortung übernommen hat. Dies setzt einen wichtigen Wirtschaftsförderungsimpuls für Handwerk und örtliche Bauwirtschaft, wenn auf diese Weise Privatpersonen und institutionelle Investoren in Mönchengladbach so gut mit unserer städtischen Wohnraumförderung zusammenarbeiten und viele erfolgreiche Anträge stellen konnten.“
Das meiste Geld fließt in öffentlich gefördertes Wohnen Die Wohnraumförderung gemäß der Förderrichtlinie öffentliches Wohnen im Land NRW umfasst unterschiedliche Teilsegmente, für die Förderdarlehen beantragt werden können. Der mit 31,8 Millionen Euro (2023: 12,3 Mio. €) weit größte Teil des Budgets fließt in die Neuschaffung von Mietwohnraum. Rund 8,9 Millionen Euro (2023: 8,3 Mio. €) gehen in den Neubau oder den Erwerb von Wohneigentum. Und noch einmal rund 4,2 Millionen Euro (2023: 1 Mio. €) dienen der Modernisierung von Mietwohnungen oder von Wohneigentum. Insgesamt profitieren 43 Wohneinheiten von der Modernisierungsförderung. 51 Mal wird Wohneigentum gefördert. Und 123 öffentlich geförderte Mietwohnungen werden mithilfe der Darlehen realisiert.
Die Bewilligung der Landesfördermittel stellt heute eine wichtige Finanzierungsgrundlage für viele Vorhaben dar. Ihre Wirkung, gerade im Bereich des Mietwohnungsbaus, entfaltet sich dagegen erst in einigen Jahren, wenn die Bauvorhaben fertiggestellt werden. Allerdings sind 2024 auch drei Mehrfamilienhausbauten fertig geworden, die bereits in den Jahren 2018 und 2019 bewilligt worden waren. Insgesamt 49 Wohneinheiten stehen dadurch dem öffentlich geförderten Wohnen in Mönchengladbach neu zur Verfügung. Gleichzeitig scheiden jedoch jedes Jahr deutlich mehr Wohneinheiten aus der Mietpreisbindung aus, weil für sie die seinerzeit festgelegte Bindungsfrist ausläuft. Auch vor dem Hintergrund ist der aktuelle Boom bei der Wohnraumförderung wichtig, um diesem Trend etwas entgegenzusetzen.
Wie funktioniert die öffentliche Wohnraumförderung?
Wer ein Förderdarlehen über die Wohnraumförderbestimmungen des Landes in Anspruch nimmt, profitiert von moderaten Zinsen und Tilgungsnachlässen – er oder sie muss also nicht den vollen Kredit zurückzahlen. Im Gegenzug verpflichtet der Bauherr sich für einen festgelegten Zeitraum, dass mithilfe der Förderung gebaute Eigenheim selbst zu nutzen beziehungsweise die so errichteten Wohnungen im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnens zu einem vorgegeben, geringen Mietpreis auf den Markt zu bringen. Für die Eigentums- und Modernisierungsförderung gelten zudem weitere Voraussetzungen, etwa dass gewisse Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Quelle: Stadt Mönchengladbach