Krefeld. Der Gutachterausschuss für Grundstückwerte in der Stadt Krefeld hat die Bodenrichtwerte 2025 sowie den Grundstücksmarktbericht 2025 für die Stadt Krefeld veröffentlicht. Die wesentliche Grundlage für den Grundstücksmarktbericht und die Bodenrichtwertermittlung bilden alle für das Stadtgebiet Krefeld geschlossenen Immobilienkaufverträge des Jahres 2024. Diese sind in der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte erfasst und statistisch ausgewertet worden. Es handelt sich hierbei um die tatsächlichen Kauf- und nicht um Angebotspreise.
„Die ausgewerteten Daten des Geschäftsjahres 2024 zeigen, dass einerseits in vielen Immobiliensegmenten der Abwärtstrend der vergangenen Jahre gestoppt ist und der Markt sich langsam stabilisiert, andererseits auch weiterhin eine uneinheitliche Entwicklung auf dem Immobilienmarkt herrscht“, sagt Frank Rühle, Vorsitzender des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Krefeld. Baufinanzierungszinsen – trotz der Leitzinssenkungen – sowie Baukosten bewegen sich seit 2022 im Vergleich zu den Vorjahren auf hohem Niveau. „Bei weiterhin großem Angebot und wieder zunehmender Zahl von Kauffällen ist die Entwicklung von Kaufpreisen sehr heterogen und lässt nur in wenigen Marktsegmenten klare Tendenzen erkennen“, so Rühle.
Im Geschäftsjahr 2024 wurden durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte insgesamt 1.725 geeignete Kauffälle über bebaute und unbebaute Grundstücke erfasst. Damit übersteigt die Anzahl geeigneter Kauffälle die sehr geringe Zahl des Vorjahres um rund 16 Prozent. Im Vergleich zum langjährigen Mittel liegt die Zahl der Kauffälle unter dem durchschnittlichen Niveau seit 2010 bei rund 13 Prozent.
Insbesondere die Zahl der Kaufverträge im Marktsegment der Ein- und Zweifamilienhäuser bewegt sich mit 535 registrierten Kauffällen (rund 23 Prozent) über dem Niveau des Vorjahres. Es wurden 2024 wie im Vorjahr erneut fast ausschließlich Kauffälle über Bestandsimmobilien (Weiterverkäufe) registriert. Im Geschosswohnungsbau stieg die Anzahl der Kauffälle in 2024 im Vergleich zum Vorjahr um rund drei Prozent. Mit lediglich 235 Kaufverträgen liegt die Zahl rund 30 Prozent unter der Zahl der zum Jahr 2021 registrierten Kauffälle. Im Segment des Wohnungseigentums lag die Zahl der registrieren Weiterverkäufe bei 675 und ist damit um rund sechs Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Die Zahl der Kauffälle über neu errichtete Eigentumswohnungen (Erstverkäufe) hat sich mit 65 registrierten Fällen 2024, nach dem starken Rückgang 2023, gegenüber dem Vorjahr zwar mehr als verdreifacht, liegt jedoch immer noch rund 60 Prozent unter der Zahl der Erstverkäufe 2021.
„Die Kauffälle über unbebaute Grundstücke lassen im Jahr 2024 nur in wenigen Marktsegmenten eine positive Tendenz erkennen. Trotz des begrenzten Flächenangebotes ist oftmals eine Stagnation der Preise feststellbar“, sagt Rühle. Die Bodenrichtwerte für den Geschosswohnungsbau stagnieren weiterhin beziehungsweise entwickelten sich vereinzelt auch rückläufig. Letzteres gilt zum Beispiel für den überwiegend durch Einzelhandel geprägten Kernbereich der Krefelder Innenstadt. Dort ist die Entwicklung der Bodenrichtwerte zum 1. Januar 2025 insbesondere aufgrund der negativen Mietentwicklung für Einzelhandelsflächen und der anhaltenden Leerstandproblematik erneut rückläufig. Eine steigende Tendenz lässt sich für die Bodenrichtwerte 2025 im Segment des individuellen Wohnungsbaus erkennen. Diese sind gegenüber dem Vorjahr wieder leicht um durchschnittlich drei Prozent angestiegen.
Insgesamt hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Krefeld zum 1. Januar 2025 die Bodenrichtwerte für 640 Zonen beschlossen. Neben den Bodenrichtwerten für Wohnbauflächen sind hierbei auch Bodenrichtwerte für zum Beispiel Gewerbe-, Industrie- sowie Land- und Forstwirtschaftsgrundstücke enthalten.
Aktuelle und frühere Bodenrichtwerte sowie der Grundstückmarktbericht 2025 nebst den Berichten der Vorjahre für die Stadt Krefeld können kostenfrei über das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse in Nordrhein-Westfalen unter www.boris.nrw.de eingesehen und heruntergeladen werden.
Quelle: Stadt Krefeld