Um das bürgerschaftliche Engagement für die Umwelt, die Natur und die Mobilität der Zukunft zu unterstützen, hat das Umwelt- und Verkehrsministerium das Programm „Qualifizierung des bürgerschaftlichen Engagements” im Jahr 2023 neu aufgelegt. Es wird zwischen 2023 und 2026 mit insgesamt drei aufeinanderfolgenden Aufrufen durchgeführt. „Schon der erste Aufruf im Sommer 2023 hat uns gezeigt, wie viele großartige Projekte aus der Zivilgesellschaft sich mit den Themen unseres Ministeriums befassen. Ich freue mich, dass wir mit dem zweiten Aufruf weiteren Projekten unsere Unterstützung anbieten können. Wir wollen das Ehrenamt nachhaltig stärken. Denn schließlich lebt Demokratie von engagierten, interessierten und aktiven Bürgerinnen und Bürgern“ erklärte Umwelt- und Verkehrsminister Oliver Krischer zum Start des zweiten Programmaufrufes.
Mit dem Programm zur „Qualifizierung des bürgerschaftlichen Engagements“ unterstützt das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Projektideen von Vereinen, Initiativen, Einzelpersonen und gemeinwohlorientierten Unternehmen in den folgenden Themenfeldern:
- Naturschutz, Biodiversität, Artenschutz
- Nachhaltige Entwicklung, Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE), Umweltbildung
- Transformation
- Anpassung an den Klimawandel, Natürlicher Klimaschutz
- Umweltwirtschaft
- Verkehr, Mobilität der Zukunft, Radverkehr, Verkehrssicherheit
- Kreislaufwirtschaft, Circular Economy
- Wasserwirtschaft und Bodenschutz
- Immissionsschutz, Umwelt und Gesundheit, Gentechnik
Interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen können sich bis zum 5. Juli 2024 bewerben. Dabei müssen sie ihre Ideen in einer Projektskizze beschreiben und deutlich machen, wo sie fachliche Beratung wünschen. Das Ministerium wählt aus den eingereichten Vorschlägen nach fachlichen Gesichtspunkten aus.
Den ausgewählten Initiativen bietet das Programm eine kostenlose qualifizierte Beratung an. Das Spektrum der Beratung reicht von der Unterstützung bei der Vereinsgründung bis zur Hilfe bei der Beantragung von Fördergeldern. Pro Projekt können Beratungskosten von bis zu 20.000 Euro zur Verfügung gestellt werden.
Quelle: www.umwelt.nrw.de