Mönchengladbach. Die städtische Haushaltslage verschlechtert sich dramatisch und liegt damit in einem bundesweiten Trend. So beziffert das Statistische Bundesamt für die Gemeinden und Gemeindeverbände für das Jahr 2023 ein Finanzierungsdefizit von 6,8 Milliarden Euro. Zum Vergleich: In 2022 verzeichneten die Kommunen noch einen Überschuss von 2,6 Milliarden Euro. Mit dieser Information zur allgemeinen Situation in den Kommunen leitete Stadtkämmerer Michael Heck in der Ratssitzung den aktuellen Finanzbericht für die Stadt Mönchengladbach ein und machte deutlich: „Die Zeiten ausgeglichener Haushalte sind vorbei“.
Während der Haushalt 2022 im Jahresabschluss mit einem Überschuss von plus 101,8 Millionen Euro abschloss, schmolz der prognostizierte Betrag in der Ergebnisrechnung für 2023 auf aktuell 860.917 Euro, die somit in die vorhandene Ausgleichsrücklage fließen könnten. Mit anderen Worten: Innerhalb eines Haushaltsjahres hat sich bei relativ konstantem Isolierungsbetrag an Ukrainekriegs- und Pandemiefolgen die Haushaltssituation um rund 100 Millionen Euro verschlechtert. Entsprechend gering sind die Finanzmittel, die in die für einen fiktiven Haushaltausgleich notwendige Ausstattung der Ausgleichsrücklage fließen. Nachzulesen ist die negative Entwicklung im Jahresabschluss 2023, der in der Ratssitzung Anfang Juli eingebracht werden soll.
„Daher sind zusätzliche nachhaltige und strukturelle Maßnahmen zur Verbesserung der Kommunalfinanzen zwingend notwendig“, so Stadtkämmerer Michael Heck in der Ratssitzung mit etwa Blick auf die Altschuldenübernahme, die Finanzierung des Ganztagsbetriebes in Grundschulen und der Unterbringung, Versorgung und Integration von Flüchtlingen.
Die geänderte Gemeindeordnung NRW bietet für die Aufstellung des Haushaltsentwurfs 2025 erweiterte Ansatzpunkte zur Darstellung eines gesetzeskonformen Haushaltsausgleichs. Mit einem voraussichtlich leicht positiven Jahresabschluss 2023 könnte zunächst eine Reduzierung der Ausgleichsrücklage, die zum Haushaltsausgleich herangezogen werden kann, verhindert werden. Mit Blick auf die Haushaltsaufstellung 2025 sollten gemeinsame Anstrengungen von Kernverwaltung, Beteiligungsgesellschaften im Konzern Stadt und Kommunalpolitik das vorhandene Defizit bis 2028 oder bei einem Doppelhaushalt bis 2029 soweit reduzieren, dass ein Haushaltsausgleich darstellbar ist. Ansonsten droht mittelfristig das Nothaushaltsrecht mit der Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes, mahnte der Kämmerer.
In diesem Zusammenhang informierte Michael Heck darüber, dass die Stadt wie bereits in den beiden letzten Jahren Klage gegen den Zuweisungsbescheid 2024 im Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) und gegen den Umlagebescheid 2024 des LVR erhobenhat. Die Verfahren wurden bis zur Entscheidung der Musterklagen von acht kreisfreien Städten vor dem NRW-Verfassungsgerichtshof ausgesetzt.
Quelle: Stadt Mönchengladbach